HU an Taxen, Mietwagen und Bussen
Wir untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie z.B. Taxen und Omnibusse bis 5,0 t nach Bestimmungen der BOKraft. Die ,,Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr” gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Bussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen.
Bei einer Hauptuntersuchung nach §41 BOKraft bzw. bei einer außerordentlichen Hauptuntersuchung nach §42 BOKraft werden die Fahrzeuge sowohl auf ihre Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit untersucht (§29 StVZO) als auch die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge nach BOKraft überprüft. Eine außerordentlichen Hauptuntersuchung (§42 BOKraft) ist vor der ersten Inbetriebnahme in einem Unternehmen erforderlich.